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Website-Check

Ratgeber · IT-Sicherheit

IT-Sicherheit in der Arztpraxis

Fällt am Montagmorgen das Praxisverwaltungssystem aus, steht die Praxis. Für die IT-Sicherheit von Arztpraxen gibt es deshalb verbindliche Regeln: die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV, für große Praxen und MVZ seit Dezember 2025 auch das NIS-2-Gesetz. Die Website gehört mit dazu.

Kurz erklärt

Was gehört zur IT-Sicherheit in der Arztpraxis?

IT-Sicherheit in der Arztpraxis umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Patientendaten und Praxissysteme vor Ausfall, Verlust und Angriffen schützen, von Updates und Backups über Zugriffsrechte bis zur sicheren Website.

  • Verbindlich: IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V, Fassung vom 1. April 2025
  • NIS2: nur für Praxen und MVZ ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz und Bilanz
  • Praxis-IT: eigener Dienstleister, auf Wunsch KBV-zertifiziert
  • Website: Wartung ab 29 € netto im Monat, Hosting in Deutschland 17 € netto

Technik und Datenschutz

Sicherheit, die man anfassen kann

IT-Sicherheit in der Praxis heißt: Technik abschließen, Zugänge regeln, Papier sicher vernichten. Die Website gehört genauso dazu.

  • Website mit SSL, Updates und täglicher Sicherung
  • Formulare verschlüsselt, keine Patientendaten per E-Mail
  • Zugänge mit starken Passwörtern und Zwei-Faktor-Anmeldung
  • Hosting in Deutschland, Vertrag zur Auftragsverarbeitung
IT-Verantwortliche schließt einen gesicherten Serverschrank auf, davor ein Aktenvernichter für vertrauliche Unterlagen
KISymbolbild, KI-generiert

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV: was seit 2025 gilt

Für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach § 390 SGB V verbindliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit fest, für Zahnarztpraxen tut das die KZBV. Die überarbeitete Fassung der KBV-Richtlinie ist am 1. April 2025 in Kraft getreten, das BSI hat sie vorher bestätigt. Die neuen Anforderungen mussten Praxen bis zum 1. Oktober 2025 umsetzen. Was bereits seit 2021 galt, bleibt bestehen.

Neu oder deutlich geschärft sind fünf Themen: Schulung und Sensibilisierung des Praxisteams, Datensicherung mit klarer Zuständigkeit, sichere Einstellungen für E-Mail-Programm und Mailserver samt Umgang mit Spam, ein geregeltes Update-Management und die Sicherheit von Cloud-Anwendungen. Welche Anlagen der Richtlinie Ihre Praxis erfüllen muss, hängt von der Zahl der Personen ab, die ständig mit Daten arbeiten. Die Tabelle unten zeigt die Einteilung.

Zertifizierte IT-Dienstleister

Die KBV führt ein Verzeichnis von Dienstleistern, die für die Umsetzung der Richtlinie zertifiziert sind. Einen solchen Dienstleister zu beauftragen ist freiwillig, Sie dürfen auch mit Ihrem bisherigen IT-Betreuer arbeiten. Der Vorteil eines zertifizierten Anbieters: Er kennt die Anlagen der Richtlinie und dokumentiert die Umsetzung so, dass Sie sie bei Nachfragen vorzeigen können.

Betrifft NIS2 Arztpraxen?

Die meisten Praxen nicht. Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Laut KBV fallen Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ als „wichtige Einrichtungen“ darunter, wenn sie mindestens 50 Personen beschäftigen oder mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz und 10 Mio. € Jahresbilanz haben. Ab 250 Beschäftigten oder 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme gelten sie als „besonders wichtig“. Der Bundesverband MVZ schätzt, dass etwa 1.000 Praxen und MVZ betroffen sein könnten.

Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden: eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine ausführliche Meldung nach 72 Stunden und eine Abschlussmeldung nach einem Monat. Ob Ihre Einrichtung dazugehört, prüfen Sie mit der Betroffenheitsprüfung auf der Website des BSI. Bei Zweifeln, etwa wegen der Gesellschaftsform, lohnt sich rechtlicher Rat.

Die Praxis-Website als Einfallstor

Die Website läuft getrennt vom Praxisverwaltungssystem, ein Risiko ist sie trotzdem. Veraltete Content-Management-Systeme und Erweiterungen sind das häufigste Einfallstor für Angriffe auf Websites. Eine gehackte Praxis-Website verteilt Schadsoftware oder Spam, landet auf Sperrlisten, und Formulare mit Patientenanfragen können abfließen. Updates, tägliche Sicherungen und eine Überwachung der Erreichbarkeit verhindern das meiste davon. Das gehört bei uns zur Betreuung und Wartung. Läuft Ihre Website noch auf Joomla 3 oder einer alten WordPress-Version, ist ein Relaunch meist sicherer als jedes Flickwerk.

Was Sie diese Woche prüfen können

  • Wann wurde die Website zuletzt aktualisiert, und wer ist dafür zuständig?
  • Wo liegen die Sicherungen, und hat schon einmal jemand eine zurückgespielt?
  • Wer hat Zugang zum Redaktionsbereich? Ehemalige Mitarbeitende und Agenturen entfernen.
  • Sind sichere Passwörter und, wo möglich, Zwei-Faktor-Anmeldung eingerichtet?
  • Weiß das Team, wie eine gefälschte Rechnungs- oder Paket-Mail aussieht?

Wenn es passiert ist

Ist die Website gehackt, hilft der Website-Notdienst ab 690 € netto, bei Schadsoftware die Malware-Bereinigung ab 790 € netto, beides über mannheims-webdesign.de. Sind Patientendaten betroffen, melden Sie die Datenpanne innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO). Informieren Sie sofort Ihren Datenschutzbeauftragten, falls Sie einen haben.

KBV-Richtlinie

Welche Anforderungen gelten für welche Praxis?

Einteilung nach der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV in der Fassung vom 1. April 2025.

PraxistypPersonen, die ständig mit Daten arbeitenAnlagen der Richtlinie
Praxisbis 5Anlage 1 und 5
Mittlere Praxis6 bis 20Anlage 1, 2 und 5
Großpraxisüber 20 oder Datenvolumen über das normale Maß hinaus, z. B. große MVZ und LaboreAnlage 1, 2, 3 und 5
Praxis mit Großgerätenunabhängig von der Größe, z. B. Röntgen, CT, MRT, Dialysezusätzlich Anlage 4

Quelle: IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV, Rundschreiben der KV Bayerns vom 08.05.2025. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

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FAQ

Häufige Fragen zur IT-Sicherheit in der Praxis

Welche IT-Sicherheitsvorgaben gelten für Arztpraxen?

Für vertragsärztliche Praxen die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V, für Zahnarztpraxen die Richtlinie der KZBV. Die aktuelle Fassung der KBV-Richtlinie gilt seit dem 1. April 2025, die Neuerungen waren bis 1. Oktober 2025 umzusetzen.

Was ist neu an der IT-Sicherheitsrichtlinie 2025?

Neu sind vor allem Anforderungen an Schulung und Sensibilisierung des Teams, Datensicherung mit klarer Zuständigkeit, sichere E-Mail-Konfiguration, geregelte Updates und die Sicherheit von Cloud-Anwendungen. Die Anforderungen von 2021 gelten weiter.

Gilt NIS2 für Arztpraxen?

Für die meisten Praxen nicht. Betroffen sind Praxen, BAG und MVZ ab 50 Beschäftigten oder mit mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanz. Sie müssen sich seit dem 6. Dezember 2025 beim BSI registrieren und Vorfälle melden.

Muss ich einen zertifizierten IT-Dienstleister beauftragen?

Nein. Die KBV führt ein Verzeichnis zertifizierter Dienstleister, ihre Beauftragung ist aber freiwillig. Ein zertifizierter Anbieter kennt die Anlagen der Richtlinie und dokumentiert die Umsetzung nachvollziehbar.

Übernimmt Ärzte ans Netz die IT-Sicherheit der ganzen Praxis?

Nein, nur die der Website. Für Praxisverwaltungssystem, Netzwerk und Telematikinfrastruktur empfehlen wir einen spezialisierten IT-Dienstleister. Mit ihm stimmen wir uns ab, etwa bei E-Mail und Domain.

Wie sicher ist eine Joomla-Website für die Praxis?

So sicher wie ihre Pflege. Mit regelmäßigen Updates, wenigen geprüften Erweiterungen, täglichen Sicherungen und Überwachung ist sie gut geschützt. Veraltete Installationen sind dagegen ein häufiges Einfallstor.

Was kostet die Wartung einer Praxis-Website?

Die Wartung kostet 29, 39 oder 59 € netto im Monat, je nach Umfang mit Sicherheits- und Erreichbarkeitsüberwachung. Dazu kommen 17 € netto für Hosting in Deutschland mit täglicher Sicherung.

Was tun, wenn die Praxis-Website gehackt wurde?

Website vom Netz nehmen lassen, Zugänge ändern und den Website-Notdienst ab 690 € netto oder die Malware-Bereinigung ab 790 € netto beauftragen. Sind Patientendaten betroffen, ist die Datenpanne innerhalb von 72 Stunden zu melden.

Nächster Schritt

Wie sicher ist Ihre Website?

Im kostenlosen Website-Check sehen wir nach, ob System und Erweiterungen aktuell sind und ob Sicherungen laufen.

Mannheims-Web · Klaus Imhof
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