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Website-Check

Leistung · Barrierefreiheit

Barrierefreie Praxis-Website nach WCAG und BFSG

Bildschirmlupe, Vorlesefunktion, nur Tastatur, unruhige Finger auf dem Smartphone: So nutzen viele Ihrer Patienten das Internet. Eine barrierefreie Praxis-Website funktioniert für alle. Seit dem 28. Juni 2025 kann sie für manche Praxen außerdem gesetzliche Pflicht sein.

Kurz erklärt

Was ist eine barrierefreie Praxis-Website?

Barrierefreie Praxis-Website ist eine Website, die Patientinnen und Patienten mit und ohne Einschränkung gleich gut nutzen können: lesbar mit Lupe, bedienbar per Tastatur, verständlich für Screenreader. Maßstab sind die Web-Richtlinien WCAG und die europäische Norm EN 301 549.

  • Zielgruppe: ältere, seh- und hörbehinderte Patienten, Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen
  • Recht: Pflicht nach BFSG nur je nach Funktionen und Größe der Praxis
  • Umfang: Kontraste, Schrift, Tastatur, Formulare, Bewegung, Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Kosten: Prüfung und Umsetzung 950 € netto

Rechtslage

Gilt das BFSG für Ihre Praxis-Website?

Vielleicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act der EU um. Für Websites zählt vor allem ein Punkt: „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, also Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag anbahnen oder schließen.

Eine reine Informationsseite mit Sprechzeiten, Team und Anfahrt fällt nach überwiegender Einschätzung nicht darunter. Offen ist die Lage bei Funktionen. Ob eine eingebettete Online-Terminbuchung, ein Rezeptformular oder ein Patientenportal mit Login schon zum Behandlungsvertrag gehört, bewerten Berufsverbände, Kanzleien und Kommentatoren unterschiedlich. Eine gefestigte Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro. Eine Einzelpraxis mit vier MFA liegt oft darunter, ein MVZ oder eine große Berufsausübungsgemeinschaft häufig nicht. Die Aufsicht hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 Euro möglich.

Orientierung

Welche Funktionen das BFSG berühren können

Eine grobe Einordnung, wie sie derzeit in Fachbeiträgen vertreten wird. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Angebot auf der WebsiteEinschätzung
Reine Information
Sprechzeiten, Leistungen, Team, Anfahrt
in der Regel nicht erfasst
Link auf eine externe Buchungsseite
z. B. Doctolib, eigenes Fenster
Pflichten liegen eher beim Plattformbetreiber
Terminbuchung direkt in der Website
eingebettetes Buchungsfenster oder eigenes Formular
kann erfasst sein, umstritten
Kontakt-, Rezept- oder Anamneseformularwird unterschiedlich bewertet
Patientenportal, Buchung von Selbstzahlerleistungeneher erfasst

Keine Rechtsberatung: Die Einschätzungen in der Tabelle sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob das BFSG für Ihre Website gilt, klären Sie im Einzelfall mit einem Fachanwalt. Unabhängig vom Gesetz raten wir zur Barrierefreiheit, weil sie Ihren Patienten hilft und Anrufe spart. Wie Termine online gebucht werden, lesen Sie unter Online-Termine für Arztpraxen.

Für Ihre Praxis

Was wir prüfen und umsetzen

Lesen

Kontraste und Schrift

Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab und lässt sich auf 200 % vergrößern, ohne dass etwas abgeschnitten wird. Sprechzeiten stehen als Text, nie als Bild.

Bedienen

Tastatur und Fokus

Menü, Terminbutton und Formulare funktionieren ohne Maus. Ein deutlicher Rahmen zeigt, wo man gerade ist.

Verstehen

Screenreader und Formulare

Saubere Überschriften, Alternativtexte für Fotos, beschriftete Felder. Fehlermeldungen sagen, was fehlt, statt nur rot zu leuchten.

Sprache

Klar formuliert

„Bitte bringen Sie Ihre Überweisung mit“ statt Abkürzungen und Fachbegriffen. Auf Wunsch ergänzen wir eine Seite in Leichter Sprache.

Bewegung und Barrierefreiheit

Barrierefreie Effekte: Bewegung ohne Risiko

Animationen machen eine Website lebendig. Für Menschen mit Migräne, Schwindel, Epilepsie oder Konzentrationsproblemen werden sie schnell zur Last. Deshalb gelten diese Regeln für jede Website, die wir bauen, auch für diese hier.

WCAG 2.3.3

„Bewegung reduzieren“ wird respektiert

Hat jemand im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt (prefers-reduced-motion), stehen EKG, Helix, Kreislauf und Lade-Platzhalter still.

WCAG 2.2.2

Pause-Schalter sichtbar

Was länger als fünf Sekunden läuft, lässt sich anhalten: oben im Monitor-Bereich und in der Fußzeile. Die Einstellung bleibt gespeichert.

WCAG 2.3.1

Kein Blitzen

Nichts blinkt öfter als dreimal pro Sekunde. Es gibt keine harten Hell-Dunkel-Wechsel und keine großflächigen roten Blitze. Der Herzschlag pulsiert weich.

Ruhe

Kein Schwindel

Keine Parallax-Sprünge, keine Zoom-Fahrten, nichts, was beim Scrollen den ganzen Bildschirm bewegt. Animationen bleiben in ihrem Feld.

Inhalt

Alles ohne Animation lesbar

Texte stehen beim Laden sofort da. Keine Information steckt nur in einer Bewegung oder nur in einer Farbe.

Bedienung

Tastatur und Screenreader

Interaktive Modelle lassen sich per Tastatur bedienen, sind beschriftet und haben eine Textfassung. Hover ist nie der einzige Weg.

Sparsam

Nur wenn sichtbar

Animationen laufen nur, solange sie im Bild sind und der Tab offen ist. Das schont Akku und Aufmerksamkeit.

Ton

Kein Autoplay

Videos und Töne starten nie von selbst. Videos bekommen Untertitel und Bedienelemente.

Laden

Ruhige Platzhalter

Lade-Platzhalter schimmern sanft statt zu flackern und stehen bei reduzierter Bewegung still.

Die Kürzel verweisen auf Erfolgskriterien der WCAG 2.2. Mehr Hintergrund unter Barrierefreie Animationen.

Für alle Patienten

Ihr Wartezimmer ist bunt gemischt, Ihre Website sollte es auch sein

Im Wartezimmer sitzt die Seniorin mit Lesebrille neben dem Mann mit Hörgerät und dem Teenager, der alles am Handy erledigt. Eine barrierefreie Praxis-Website holt alle ab, schon bevor sie zum ersten Mal kommen. Wer die Sprechzeiten selbst findet, muss nicht anrufen.

  • Große Schrift und starke Kontraste
  • Termin- und Telefonknopf groß genug für jeden Finger
  • Funktioniert mit Vorlesefunktion und Bildschirmlupe
  • Hinweis auf stufenlosen Zugang, Aufzug und Behindertenparkplatz
Ältere und jüngere Patientinnen und Patienten warten im hellen Wartezimmer einer Praxis
KISymbolbild, KI-generiert

Ablauf

So machen wir Ihre Praxis-Website barrierefrei

  1. Schritt 1

    Prüfen

    Automatische Tests finden etwa fehlende Alternativtexte. Den Rest prüfen wir von Hand: mit Tastatur, Bildschirmlupe und Screenreader wie NVDA oder VoiceOver.

  2. Schritt 2

    Bericht

    Sie bekommen eine Liste der Barrieren, sortiert nach Dringlichkeit, in verständlichem Deutsch.

  3. Schritt 3

    Umsetzen

    Wir beheben die Mängel in Vorlage, Inhalten und Formularen. Eingebundene Dienste wie Buchungsfenster prüfen wir mit.

  4. Schritt 4

    Erklären

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit kommt als eigene Seite online, mit Kontaktweg für Rückmeldungen. Ihr Team lernt, worauf es bei neuen Texten und Fotos achten muss.

Preise

Was eine barrierefreie Praxis-Website kostet

Leistungnettobrutto
Barrierefreiheit nach BFSG / WCAG
Prüfung und Umsetzung
950 €1.130,50 €
BFSG-Quick-Fix
die häufigsten Barrieren bei bestehenden Websites, über mannheims-webdesign.de
ab 790 €ab 940,10 €

Preise nach der Preisliste von Mannheims-Web, netto zzgl. 19 % MwSt.; brutto für Praxen ohne Vorsteuerabzug. Alle Preise: mannheims-web.de/webdesign-preise. Steht ohnehin eine neue Website an, planen wir die Barrierefreiheit beim Relaunch gleich mit.

Recht und Datenschutz: Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Praxis-Website gilt, hängt von den Funktionen und von der Größe Ihrer Praxis ab. Die Auslegung ist in wichtigen Punkten noch offen. Wir zeigen Ihnen, welche Funktionen betroffen sein können, und setzen die Anforderungen technisch um. Mehr unter Recht und Datenschutz für Praxis-Websites.

Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Kritische Inhalte stimmen wir mit einem Fachanwalt für Medizinrecht ab.

FAQ

Häufige Fragen zur barrierefreien Praxis-Website

Muss eine Arztpraxis ihre Website nach dem BFSG barrierefrei machen?

Nicht jede. Eine reine Informationsseite ist nach überwiegender Einschätzung nicht erfasst. Bietet die Website Funktionen, über die Patienten online einen Vertrag anbahnen, etwa eine eingebettete Terminbuchung, kann das BFSG greifen, sofern die Praxis kein Kleinstunternehmen ist.

Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen auch für Arztpraxen?

Ja, wenn die Praxis weniger als 10 Beschäftigte hat und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro betragen. Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen. Wie Teilzeitkräfte zu zählen sind, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Fällt eine Online-Terminbuchung unter das BFSG?

Das ist umstritten. Ein bloßer Link auf eine externe Buchungsseite reicht nach verbreiteter Ansicht nicht aus, die Pflichten liegen dann eher beim Plattformbetreiber. Ist die Buchung direkt in die Praxis-Website eingebaut, kann sie erfasst sein.

Was kostet eine barrierefreie Praxis-Website?

Prüfung und Umsetzung nach WCAG kosten 950 € netto. Für bestehende Websites gibt es den BFSG-Quick-Fix ab 790 € netto über mannheims-webdesign.de. Bei einem Neubau planen wir die Barrierefreiheit von Anfang an ein.

Wie lange dauert es, eine Praxis-Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Zustand der Website ab. Nach der Prüfung nennen wir Ihnen Aufwand und Termin verbindlich. Länger dauert es, wenn viele PDFs, eingebundene Dienste oder eine alte Vorlage umgebaut werden müssen.

Was muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?

Wie die Website die Anforderungen erfüllt, welche Teile noch nicht barrierefrei sind und wie man Barrieren melden kann. Fällt die Praxis unter das BFSG, verlangt § 14 BFSG solche Informationen ausdrücklich. Wir erstellen die Seite mit Ihnen.

Sind Animationen auf einer barrierefreien Website erlaubt?

Ja, wenn man sie anhalten kann und nichts blitzt. Unsere Websites richten sich nach der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ und haben einen eigenen Pause-Schalter.

Wird die Website durch Barrierefreiheit weniger schön?

Nein. Klare Kontraste, gut lesbare Schrift und eine logische Struktur machen eine Website für alle angenehmer. Viele Gestaltungsregeln der WCAG decken sich mit dem, was ohnehin gute Gestaltung ausmacht.

Anfrage

Barrierefreiheit für Ihre Praxis-Website anfragen

Nennen Sie uns die Adresse Ihrer Website und sagen Sie kurz, welche Funktionen sie hat. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Festpreis. Wer zuerst einen Überblick möchte, startet mit dem kostenlosen Website-Check.

Wir melden uns in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Bitte schicken Sie uns über das Formular keine Patientendaten.

Was soll die Website können?
Bitte als Zahl eingeben, z. B. 12.

Nächster Schritt

Eine Website, die niemanden draußen lässt.

Das Erstgespräch bis 30 Minuten ist kostenfrei, per Telefon oder Online-Meeting.

Mannheims-Web · Klaus Imhof
Hans-Sachs-Ring 215, 68199 Mannheim
0621 981 894-10 · mobil 0179 44088 26
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