Leistung · Bewertungen
Bewertungen für Ihre Praxis, mit Einwilligung
Zufriedene Patienten schreiben selten von sich aus eine Bewertung, verärgerte fast immer. Wir sorgen dafür, dass auch die vielen guten Erfahrungen sichtbar werden: mit Einwilligung, ohne Anreize und so, dass Schweigepflicht und Wettbewerbsrecht gewahrt bleiben.
Kurz erklärt
Was ist Bewertungsmanagement für Arztpraxen?
Bewertungsmanagement ist der geordnete Umgang einer Praxis mit Online-Bewertungen: Patienten mit ihrer Einwilligung um Feedback bitten, Bewertungen auf der Website zeigen und auf Lob wie Kritik sachlich antworten. Gekaufte Bewertungen und automatisierte Massenanfragen gehören nicht dazu.
- Zielgruppe: Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, Pflegedienste, Apotheken, Tierarztpraxen
- Portale: Google-Unternehmensprofil, Jameda, je nach Branche weitere Portale
- Funktionen: Bewertungen einbinden, Anfrage mit Einwilligung, Antwortvorlagen
- Kosten: Einbindung 190 € netto, Google-Profil 170 € netto
Praxisalltag
Warum eine Praxis mit 4,6 Sternen trotzdem ein Problem haben kann
Ein Beispiel, wie wir es oft sehen. Keine bestimmte Praxis.
Eine Hausarztpraxis in Mannheim hat 23 Google-Bewertungen. Die letzte gute ist drei Jahre alt. Die beiden neuesten sind ein Stern: „Telefon nie erreichbar“ und „unfreundlich am Empfang“. Wer heute nach einem Hausarzt sucht, liest genau diese zwei zuerst.
Das Team behandelt jeden Tag Dutzende Menschen, die zufrieden nach Hause gehen. Nur fragt sie niemand. Das ist der eigentliche Hebel: nicht mehr Werbung, sondern ein einfacher, erlaubter Weg, auf dem zufriedene Patienten ihre Erfahrung teilen können.
Wie das aussieht: Am Tresen liegt eine kleine Karte mit QR-Code, die das Team nach einem guten Gespräch mitgibt. Wer eine E-Mail-Erinnerung möchte, kreuzt das im Formular an. Auf der Website steht ein ruhiger Bereich mit echten Stimmen.
Auf die Ein-Stern-Bewertung antwortet die Praxis in drei Sätzen, freundlich, ohne Rechtfertigung und ohne ein Wort zur Behandlung. Leser sehen dann vor allem eins: Diese Praxis nimmt Kritik ernst.
Für Ihre Praxis
So bleiben Bewertungen fair und rechtssicher
Erst fragen, dann schicken
Eine Bewertungsanfrage per E-Mail gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Werbung. Ohne vorherige Einwilligung ist sie unzulässig. Die Karte am Tresen braucht keine.
Sachlich antworten
Auch auf Kritik. Ohne Details zur Behandlung und ohne zu bestätigen, dass der Verfasser überhaupt Patient ist. Die Schweigepflicht gilt auch online.
Bewertungen zeigen
Ein ruhiger Bereich auf der Website zeigt aktuelle Bewertungen, ohne Sternchen-Feuerwerk. Mit dem Hinweis, ob und wie die Praxis die Echtheit prüft.
Was nicht geht
Gekaufte Bewertungen, Belohnungen für Sterne, nur zufriedene Patienten gezielt fragen, kritische Stimmen auf der Website ausblenden.
Überblick
Was erlaubt ist und was nicht
Die wichtigsten Regeln für Bewertungen in Praxen, kurz zusammengestellt. Im Einzelfall entscheidet das Gesetz, nicht diese Tabelle.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Patienten am Tresen persönlich um eine Bewertung bitten | erlaubt, solange es keine Gegenleistung gibt |
| Bewertungsanfrage per E-Mail oder SMS | nur mit vorheriger Einwilligung (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17) |
| Rabatt, Gutschein oder Verlosung für eine Bewertung | nicht erlaubt: irreführend nach UWG und gegen die Richtlinien von Google |
| Nur zufriedene Patienten gezielt auffordern | nach den Google-Richtlinien nicht erlaubt |
| Bewertungen auf der eigenen Website zeigen | erlaubt, mit Hinweis, ob und wie die Echtheit geprüft wird (§ 5b Abs. 3 UWG) |
| Auf eine Bewertung mit Behandlungsdetails antworten | nicht erlaubt, auch wenn der Patient sie selbst nennt (§ 203 StGB) |
Preise
Was Bewertungsmanagement kostet
| Leistung | netto | brutto |
|---|---|---|
| Bewertungen einbinden auf der Website, ruhig gestaltet | 190 € | 226,10 € |
| Google-Unternehmensprofil einrichten und optimieren | 170 € | 202,30 € |
| Google-Bewertungsmanagement: Löschanträge Prüfung und Beanstandung von 5 unzulässigen Bewertungen bei Google, je Paket; Löschung nicht garantiert | 99 € | 117,81 € |
Preise nach der Preisliste von Mannheims-Web, netto zzgl. 19 % MwSt.; brutto für Praxen ohne Vorsteuerabzug. Karten mit QR-Code für den Tresen gestalten wir im Rahmen von Corporate Design und Print. Alle Preise: mannheims-web.de/webdesign-preise.
Recht und Datenschutz: Antworten auf Bewertungen dürfen keine Behandlungsdetails enthalten, auch wenn der Patient sie selbst öffentlich nennt. Anreize für Bewertungen sind wettbewerbsrechtlich problematisch, gefälschte Bewertungen sind nach UWG ausdrücklich verboten. Werbung für Behandlungen mit Äußerungen Dritter ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG nur dann unzulässig, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist.
Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Ob eine Bewertung gelöscht werden kann, prüft im Zweifel ein Fachanwalt für Medizinrecht. Mehr unter Recht und Datenschutz für Praxis-Websites.
FAQ
Häufige Fragen zu Bewertungen für Arztpraxen
Dürfen Arztpraxen Patienten um eine Bewertung bitten?
Ja. Persönlich in der Praxis ist das ohne Weiteres möglich, solange es keine Gegenleistung gibt. Per E-Mail oder SMS braucht es vorher eine Einwilligung des Patienten. Wir richten den Ablauf so ein, dass beides sauber dokumentiert ist.
Wie antworten wir auf eine negative Bewertung?
Sachlich, freundlich, kurz und ohne Details zur Behandlung. Bestätigen Sie nicht einmal, dass der Verfasser Patient war, die Schweigepflicht gilt auch hier. Bieten Sie ein persönliches Gespräch an. Vorlagen für typische Fälle bekommen Sie von uns.
Was kostet es, Bewertungen auf der Praxis-Website zu zeigen?
Die Einbindung kostet 190 € netto, also 226,10 € brutto. Das Google-Unternehmensprofil richten wir für 170 € netto ein. Laufende Kosten entstehen dafür keine.
Wie lange dauert es, bis sich die Bewertungen verbessern?
Das hängt davon ab, wie konsequent Ihr Team fragt. Die Technik ist in ein bis zwei Wochen eingerichtet. Spürbar wird der Unterschied meist erst nach einigen Monaten, wenn neue Bewertungen die alten nach unten schieben.
Können schlechte Bewertungen gelöscht werden?
Nur, wenn sie gegen Gesetze oder die Regeln des Portals verstoßen, etwa unwahre Tatsachen behaupten, beleidigen oder nicht von einem echten Patienten stammen. Google und Jameda haben dafür eigene Meldewege. Oft ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll, eine Garantie gibt es nicht.
Warum keine automatisierten Bewertungsanfragen an alle Patienten?
Weil Anfragen per E-Mail eine Einwilligung voraussetzen und Massenanfragen schnell aufdringlich wirken. In einer Praxis mit sensiblen Behandlungen kann schon die E-Mail selbst unangenehm sein. Wir setzen auf Einwilligung und den richtigen Moment.
Welche Bewertungsportale sind für Arztpraxen wichtig?
Vor allem das Google-Unternehmensprofil, weil es in der Suche und in Google Maps direkt neben Ihrer Praxis erscheint. Bei Ärzten und Zahnärzten kommt Jameda dazu, je nach Fachrichtung weitere Portale. Wir prüfen, wo Ihre Patienten tatsächlich suchen.
Helfen Bewertungen auch bei der Sichtbarkeit in Google und KI-Suchen?
Ja, Anzahl, Aktualität und Inhalt von Bewertungen fließen in die lokale Suche bei Google ein. Auch KI-Assistenten greifen bei Fragen nach einer guten Praxis in der Nähe oft auf Bewertungen zurück. Mehr dazu unter Google- und KI-Sichtbarkeit.
Passend dazu: Google- und KI-Sichtbarkeit, Ratgeber Bewertungsmanagement in der Praxis, Online-Reputation der Praxis, Google-Bewertungen für Zahnärzte und Was tun bei einem Shitstorm?
Anfrage
Anfrage: Bewertungen
Nennen Sie uns Praxisname und Ort. Wir schauen uns Ihre Bewertungen vorab an und melden uns mit einer Einschätzung und einem Festpreis.
Wir melden uns in der Regel am selben oder nächsten Werktag. Bitte schicken Sie uns über das Formular keine Patientendaten.
Nächster Schritt
Gemeinsam planen, was Ihre Praxis wirklich braucht.
Das Erstgespräch bis 30 Minuten ist kostenfrei, per Telefon oder Online-Meeting.
Hans-Sachs-Ring 215, 68199 Mannheim
0621 981 894-10 · mobil 0179 44088 26